AGB
1. Gegenstand und Dauer des Auftrags
„Balanced Dog Training“ (der Auftragnehmer) betreut Hunde im Rahmen der Tagesbetreuung bzw. Pension. Diese Betreuung wird auf Anfrage des Besitzers/Vertreters des Besitzers individuell im Betreuungsvertrag festgelegt.
Der Auftragnehmer bietet Ausbildung der Hunde an.
Diese können individuell vom Besitzer gebucht werden und dauern je nach Modell zwischen 30min und mehreren Stunden an.
2. Umfang, Art und Zweck der Datenverarbeitung
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im sachlichen und zeitlichen Rahmen dieses Auftrages sowie nach Weisung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer verwendet die zur Datenverarbeitung überlassenen Daten für keine anderen Zwecke.
Kopien oder Duplikate werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt.
3. Technische und organisatorische Maßnahmen
Der Auftragnehmer wird technische und organisatorische Maßnahmen zum angemessenen Schutz der Daten des Auftraggebers treffen, die den gesetzlichen Anforderungen genügen. Hierbei sind die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung auf Dauer sicherzustellen. Die technisch-organisatorischen Maßnahmen des Auftragnehmers sind gesondert zu diesem Vertrag festzulegen und sind Bestandteil des Vertrags. Der Auftragnehmer gewährleistet ein Verfahren zur Überprüfung der technischen und organisatorischen Maßnahmen. Er ist verpflichtet, die technischen und organisatorischen Maßnahmen an den Stand der Technik anzupassen, soweit dies erforderlich und wirtschaftlich zumutbar ist. Der Auftraggeber ist über wesentliche Änderungen vorab zu informieren. Die Änderungen sind schriftlich niederzulegen und werden Vertragsbestandteil. Vorschläge des Auftraggebers für Änderungen hat der Auftragnehmer zu prüfen. Der Auftraggeber ist über das Ergebnis zu informieren. Beauftragt der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten einen Unterauftragnehmer, stellt er sicher, dass die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vom Unterauftragnehmer getroffen werden und dem Stand der Technik entsprechen.
4. Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten, Auskunft über Daten
Der Auftragnehmer hat die Daten nach Weisung des Auftraggebers zu berichtigen, zu löschen oder zu sperren. Soweit ein Betroffener sich unmittelbar an den Auftragnehmer zwecks Berichtigung, Sperrung oder Löschung seiner Daten wendet, leitet der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiter. Das gleiche gilt für Auskunftsersuche.
5. Kontrollen und sonstige Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, das Datengeheimnis sowie etwaige berufliche Verschwiegenheitsverpflichtungen zu wahren. Er hat bei der Verarbeitung ausschließlich Beschäftigte einzusetzen, die entsprechend verpflichtet und geschult sind. Er hat insbesondere sicherzustellen, dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung oder Erfüllung dieses Vertrages betraut sind, sorgfältig ausgewählt werden, die gesetzlichen
Datenschutzbestimmungen beachten und die vom Auftraggeber erlangten Informationen nicht unbefugt an Dritte weitergeben oder anderweitig verwerten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ein Verarbeitungsverzeichnis gemäß Art. 30 Abs. 2 DSGVO zu führen. Der Auftragnehmer gewährt dem Landesdatenschutzbeauftragten Zugang zu den Arbeitsräumen und unterwirft sich der Kontrolle nach Maßgabe des Landesdatenschutzgesetzes in seiner jeweiligen Fassung. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über Kontrolle und Ermittlungshandlungen der Aufsichtsbehörde.
6. Kontrollrechte des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat das Recht, vor Beginn und während der Datenverarbeitung die Einhaltung der vom Auftragnehmer sowie von den Unterauftragnehmern getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu kontrollieren oder von zu benennenden Prüfern kontrollieren zu lassen. Das Ergebnis ist zu dokumentieren. Der Auftragnehmer gewährleistet die Möglichkeit zur Kontrolle. Hierzu weist er dem Auftraggeber auf Anfrage die Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO nach. Der Nachweis kann durch Vorlage aktuellen Testats oder durch Berichte unabhängiger Prüfer (z.B. Wirtschaftsprüfer, Revision, Datenschutzbeauftragter, Datenschutzauditoren, Qualitätsauditoren) erbracht werden. Haben sich der Auftragnehmer und die von ihm beauftragten Unterauftragnehmer Verhaltensregeln unterworfen oder ein Zertifizierungsverfahren erfolgreich durchlaufen, sind sie verpflichtet, dem Auftraggeber dies nachzuweisen. Zertifikate sind zu aktualisieren. Der Auftraggeber ist berechtigt, Stichprobenkontrollen durchzuführen. Diese sind anzukündigen. Würde die Ankündigung den Zweck der Prüfung gefährden oder besteht ein dringender Anlass zur Kontrolle, ist eine Ankündigung entbehrlich.
7. Mitteilung bei Verstößen
Der Auftragnehmer meldet dem Auftraggeber unverzüglich sämtliche Verstöße gegen Pflichten aus diesem Vertrag. Dies gilt insbesondere bei schwerwiegenden Störungen des Betriebsablaufs, bei Verdacht auf sonstige Verletzungen von Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten oder anderen Unregelmäßigkeiten beim Umgang mit personenbezogenen Daten. Der Auftragnehmer hat im Benehmen mit dem Auftraggeber angemessene Maßnahmen zur Sicherung der Daten sowie zur Minderung bzw. zum Ausschluss möglicher nachteiliger Folgen für die Betroffenen zu ergreifen.
8. Weisungsbefugnis des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist berechtigt, dem Auftragnehmer jederzeit Weisungen zu erteilen, insbesondere hinsichtlich der Art, des Umfangs und des Zeitpunkts der Verarbeitung von Daten. Die Weisungen des Auftraggebers erfolgen in Textform. Erachtet der Auftragnehmer eine Weisung des Auftraggebers als rechtswidrig, hat er den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen. Er ist berechtigt, die Durchführung der Weisung auszusetzen, bis sie durch den Auftraggeber bestätigt oder geändert wird. Erteilt der Auftraggeber Einzelweisungen bzgl. des Umgangs mit personenbezogenen Daten, die über den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, z.B. Änderungen der technischen und organisatorischen Maßnahmen, werden sie als Antrag auf Leistungsänderung behandelt.
9. Kündigung / Aufhebung eines Dienstleistungsvertrages
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Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor einen Dienstleistungsvertrag, im Falle von für ihn oder für die Firma unzumutbaren Zuständen, zu kündigen.
Die Kündigung tritt, je nach schwere der Zustände, fristlos oder nach Beendigung eines in Frist gesetzten Zeitraumes in Kraft.
Der Auftragnehmer räumt für den Auftraggeber das selbe Recht ein.
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10. Rückerstattung bereits gezahlter Posten
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Bereich Hundepension u. Hundetagesbetreuung
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Der Auftragnehmer behält es sich vor, für bereits reservierte Buchungen, eine Stornierungsgebühr zu verlangen.
Diese Stornierungsgebühren belaufen sich bei einer Absage, unter 10 Tagen zu Buchungsbeginn, auf 30% der Gesamtkosten, welche die Betreuung für den gebuchten Zeitraum gekostet hätte.
Bei Absagen, über 10 Tagen zu Buchungsbeginn, fallen keine Stornierungskosten an.
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Bereich Hundeschule
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Bereits gebuchte und gezahlte Dienstleistungen können nicht, ohne triftigen Grund, storniert werden.
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Die Widerrufsfrist beläuft sich auf 14 Tage nach Abschluss des Vertrages bzw. bis zu dem Punkt der ersten erbrachten Leistung durch den Auftragnehmer.
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Im Falle einer Kündigung / Aufhebung des Dienstleistungsvertrages durch triftigen Grund, wird die bereits geleistete Zahlung des Auftraggebers, minus der bereits geleisteten Posten des Auftragnehmers, Rückerstattet.
Im Falle von einzelnen Buchungen, werden alle Buchungen, welche bis zu dem Zeitpunkt der Kündigung / Aufhebung noch nicht genutzt wurden, an den Auftraggeer zurückerstattet.
Im Falle einer erworbenen Mehrfachkarte verfallen im Falle einer Rückerstattung die darauf rabattierten Posten.
Dies bedeutet, dass bereits in Anspruch genommene Posten von der geleisteten Zahlung in normaler Tarifhöhe (Einzelpreis der Posten) verrechnet werden.
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9. Löschung von Daten und Rückgabe von Datenträgern
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber sämtliche in seinen Besitz befindlichen personenbezogenen Daten, erstellte Verarbeitungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, unverzüglich nach Erfüllung des Vertrags oder nach Aufforderung durch den Auftraggeber, spätestens mit Beendigung der Zusammenarbeit auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers datenschutzgerecht zu vernichten. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen. Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind vom Auftragnehmer entsprechend der geltenden Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren.
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Der Auftraggeber erklärt sich im Moment der Zahlung an Balanced Dog Training mit den AGB's einverstanden.
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Februar 2024 - Balanced Dog Training